AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen (im folgenden nur allgemeine Geschäftsbedingungen) zugrunde. Sie gelten für alle geschäftlichen Vorgänge. Abweichungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung der Parteien zulässig.

1. Übersetzungsleistungen

Die in den aktuellen Preislisten und Angeboten ausgewiesenen Zeilenpreise beziehen sich auf eine Normzeile mit 50-55 Anschlägen im Zieltext. Inbegriffen ist die einfache Ausführung auf weißem Papier. Exteme Übersetzungsarbeiten, die z.B. im Büro des Kunden durchzuführen sind, werden nach geleisteten Stunden berechnet. Sonderwünsche wie Eilbearbeitung, seitengenaue Übersetzung, satzgenaue Gestaltung, Lieferung auf Diskette in besonderen Textformaten, Einarbeitung von Grafiken, Faxweitergabe außerhalb der Nahzone, Reproduktionen, Beglaubigungen usw. werden gesondert nach Aufwand vergütet. Eilzuschläge werden nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Auch ohne vorherige Absprache trifft dies auf Aufträge zu, deren Erledigung nach Maßgabe des Auftraggebers am gleichen Tag erfolgen soll oder deren Bewältigung ein Pensum von 10 Normseiten pro Arbeitstag überschreitet. Das gleiche gilt, wenn Arbeiten ganz oder teilweise außerhalb der Arbeitszeit oder außerhalb von Arbeitstagen zu erledigen sind. Da dies nur in Ausnahmefällen geschehen sollte, berechnet atrio bis zu 30% Aufschlag auf den vereinbarten Zeilenpreis. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Die Übersetzungen ensprechend der Honorarsätze aus den aktuellen Preislisten werden als sprachlich vollwertige Arbeitsunterlage angefertigt, die in Grammatik, Stil und Idiom den Regeln der Zielsprache und den grundlegenden Anforderungen an die Terminologie des Fachgebietes entspricht. Besonderheiten betrieblicher Standards und firmeninterner Terminologien, Abkürzungen und Umschreibungen, die nicht zum intemationalen Allgemeinsprachgut gehören und Spezialbegriffe, für die verschiedene, weitgehend synonyme Übersetzungen möglich sind, werden in die Texte eingearbeitet, wenn der Auftraggeber Einarbeitungsunterlagen übergibt aus denen die Terminologie eindeutig hervorgeht. Der Auftraggeber ist gehalten, einen fachkompetenten Ansprechpartner zu benennen, der dem Übersetzer für eventuelle Fachfragen zum Ausgangstext zu Verfügung steht. Sind Übersetzungen ohne weitere Redaktion zur Veröffentlichung (Z.b. Fachzeitschriften, Werbetexte etc.) bestimmt, ist dies vor Auftragsvergabe ausdrücklich zu erklären. Die Verantwortung für die sprachliche und fachterminologische Richtigkeit sowie für die muttersprachliche Redaktion übemimmt die Firma atrio. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, atrio einen fachkompetenten Ansprechpartner für die eindeutige Klärung von Fachfragen zum Ausgangstext zur Verfügung zu stellen. atrio übernimmt die muttersprachliche Redaktion und Einschätzung fremder Texte, deren Honorierung nach Zeitaufwand erfolgt.

2. Termine

Terminwünsche sind nur bindend, wenn sie von atrio schriftlich bestätigt werden.

3. Haftung

Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige Informationen oder mangelhafte Ausgangstexte verursacht werden, übernimmt atrio keine Haftung. Kann die Leistung infolge höherer Gewalt nicht termingerecht erbracht werden, entfällt jegliche Haftung. Den Versand nimmt atrio mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Versand der geleisteten Übersetzungsarbeit ist diese nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

4. Reklamation

Bei Reklamationen behält sich atrio grundsätzlich das Recht der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist vor. Reklamationen der geleisteten Arbeit sind bis spätestens zwei Wochen nach Übergabe der Arbeit und Rechnungslegung einzureichen. Sollte diese Frist überschritten sein, können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.

5. Zahlungsbedinungen

Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, hat die Bezahlung der von atrio erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu erfolgen. Bei größeren Aufträgen ist atrio berechtigt, eine Abschlagsrechnung an den Auftraggeber zu reichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu zahlen. Gewährte Skonti und Rabatte gelten nur bei termingerechter Bezahlung der entsprechenden Rechnungen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistungen durch den Auftraggeber bleiben die erbrachten Leistungen Eigentum des Übersetzungsbüros atrio Sprachmittlung.

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